<div style="text-align:center;"> <img src = "Bilder\start.png" style="width:300px; display:block; margin:0 auto;"> </div>
Die Mutter kommt mit Emil in deine Einrichtung. Emil vermeidet Blickkontakt, wirkt erschöpft und klammert sich an die Mutter.
Sie sagt:
»Ich habe Angst um ihn. Ich weiß nicht mehr, was richtig ist. Können Sie helfen?«
Du weißt:
Emil lebt überwiegend bei der Mutter, die Eltern haben gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626 und § 1627 BGB.
Der Umgang mit dem Vater richtet sich nach § 1684 BGB.
Bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung ist § 1666 BGB relevant.
Wie steigst du ein?
[[Sorgfältig Informationen sammeln und Mutter anhören->A1]]
[[Nur auf die rechtliche Pflicht zum Umgang verweisen->B1]]
[[Sofort Gericht und Aussetzung des Umgangs empfehlen->C1]]
[[Emil vorsichtig in einem geschützten Rahmen einbeziehen->D1]]
Du hörst der Mutter strukturiert zu und fragst nach konkreten Beobachtungen.
Sie berichtet
• Emil hat Angstattacken vor Umgangswochenenden
• Er schläft schlecht und hat Alpträume
• Nach dem letzten Wochenende habe die Polizei kommen müssen, weil der Vater laut und alkoholisiert war
• Es gibt keine sichtbaren körperlichen Verletzungen
• Sie hat den Umgang seit dem Vorfall eigenmächtig ausgesetzt
Du ordnest ein, dass es sich um deutliche Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung handeln kann, § 1666 BGB, und dass das Jugendamt nach § 8a SGB VIII eine Gefährdungseinschätzung vornehmen kann.
Wie gehst du weiter vor?
[[Gefährdungseinschätzung mit dem Jugendamt anregen (§ 8a SGB VIII, § 1666 BGB)->A2]]
[[Fokus vor allem auf einen Alleinsorgeantrag nach § 1671 BGB legen->A3]]
[[Erst einmal weiter beobachten, bevor du Fachstellen einbeziehst->A4]]
Du erklärst der Mutter
• was eine Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1666 BGB bedeutet
• dass der Staat ein Wächteramt nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG hat
• dass nach § 1666a BGB mildere Mittel Vorrang vor einem vollständigen Sorgerechtsentzug haben
• dass das Jugendamt verpflichtet ist, bei gewichtigen Anhaltspunkten eine Gefährdungseinschätzung zu machen (§ 8a SGB VIII)
Die Mutter wirkt ernst genommen, aber auch unsicher, was konkret passieren soll.
Wie konkretisierst du dein Vorgehen?
[[Hilfen zur Erziehung und ein erneutes Clearing nach § 27 und § 36 SGB VIII vorschlagen->A2a]]
[[Der Mutter empfehlen, sofort gerichtliche Schutzmaßnahmen nach § 1666 BGB zu beantragen->A2b]]
Du schlägst der Mutter vor
• eine Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII zu beantragen
• gemeinsam mit dem Jugendamt ein Clearing nach § 36 SGB VIII zu vereinbaren
• den Umgang vorübergehend nur begleitet stattfinden zu lassen, § 1684 Abs. 4 BGB
• Emils Sicht in geeigneter Weise zu berücksichtigen
Die Mutter ist grundsätzlich einverstanden.
Was rätst du ihr zusätzlich?
[[Begleiteten Umgang ausdrücklich beim Jugendamt und Gericht anregen und Emils Willen einbeziehen->A2a1]]
[[Nur eine allgemeine Beratung beim Jugendamt empfehlen, ohne konkrete Schutzmaßnahmen zu thematisieren->A2a2]]
Du empfiehlst der Mutter
• den begleiteten Umgang nach § 1684 Abs. 4 BGB zu beantragen
• Emils Symptome und seine Aussagen sorgfältig zu dokumentieren
• mit dem Jugendamt verbindliche Absprachen zu treffen
• Hilfen zur Erziehung aktiv zu nutzen
Du bleibst im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, priorisierst milde, aber wirksame Schutzmaßnahmen und stärkst sowohl die Mutter als auch Emil.
[[Zum Ergebnis->Ende gut]]
Du empfiehlst zwar die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt, verzichtest aber darauf
• konkrete Schutzmaßnahmen wie begleiteten Umgang vorzuschlagen
• die Schwere der Symptome klar herauszustellen
Es ist fachlich nicht falsch, aber weniger zielgerichtet. Das Verfahren hängt stark von der Eigeninitiative der Mutter und des Jugendamtes ab.
[[Zum Ergebnis->Ende neutral]]
Du rätst der Mutter, unmittelbar eine einstweilige Anordnung nach § 1666 BGB zu beantragen,
ohne zuvor Hilfen nach § 27 und § 36 SGB VIII auszuschöpfen oder begleiteten Umgang zu prüfen.
Das kann rechtlich möglich sein, ist aber sehr eingriffsintensiv und belastend.
Wie gehst du weiter vor?
[[Parallel anregen, dass trotzdem Hilfen und ein Clearing geprüft werden->A2b1]]
[[Dich ausschließlich auf den gerichtlichen Weg konzentrieren->A2b2]]
Du betonst, dass trotz gerichtlichen Antrags
• Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII
• und ein Clearing nach § 36 SGB VIII
genutzt werden sollten.
Du bewegst dich im rechtlichen Rahmen, setzt aber sehr auf formelle Verfahren.
[[Zum Ergebnis->Ende neutral]]
Du stellst allein das gerichtliche Vorgehen in den Mittelpunkt, ohne Hilfen und Kooperation mit Fachstellen.
Dies erhöht die Belastung für alle Beteiligten und vernachlässigt den Vorrang milderer Mittel.
[[Zum Ergebnis->Ende schlecht]]
Du legst den Schwerpunkt auf einen Alleinsorgeantrag nach § 1671 BGB.
Du erklärst
• dass das Gericht prüft, ob die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dem Kindeswohl besser dient
• dass mildere Mittel wie Umgangsbegleitung zu berücksichtigen sind
• dass es sich um ein länger dauerndes, belastendes Verfahren handeln kann
Die Mutter fragt, ob es Alternativen dazu gibt.
Wie reagierst du?
[[Du empfiehlst zusätzlich Umgangsbegleitung nach § 1684 Abs. 4 BGB und die Einbindung des Jugendamtes->A3a]]
[[Du rätst ihr, sich ausschließlich auf das gerichtliche Verfahren zu konzentrieren->A3b]]
Du schlägst vor
• den Alleinsorgeantrag zu prüfen
• bis zur Entscheidung einen begleiteten Umgang nach § 1684 Abs. 4 BGB zu beantragen
• das Jugendamt nach § 36 SGB VIII einzubeziehen, um Hilfen zu organisieren
Das ist rechtlich stimmig, aber stark auf gerichtliche Klärung ausgerichtet.
[[Zum Ergebnis->Ende neutral]]
Du rätst der Mutter, ausschließlich den juristischen Weg zu gehen,
ohne Hilfen zur Erziehung oder ein Clearing einzubinden.
Die Chancen auf eine tragfähige Lösung für Emil sinken, die Eskalation steigt.
[[Zum Ergebnis->Ende schlecht]]
Du entscheidest dich dafür, vorerst nur weiter zu beobachten.
Du könntest
• Emils Symptome dokumentieren
• zeitnah das Jugendamt informieren
• mit der Schule Rücksprache halten
Was tust du konkret?
[[Beobachtung dokumentieren und einen zeitnahen Termin mit dem Jugendamt vorbereiten->A4a]]
[[Gar nichts weiter veranlassen und auf eine spontane Verbesserung hoffen->A4b]]
Du dokumentierst sorgfältig und vereinbarst mit der Mutter,
dass ein Termin beim Jugendamt zur Klärung stattfinden soll.
Damit holst du Fachstellen ins Boot und nutzt die Strukturen des § 8a SGB VIII und § 36 SGB VIII.
[[Du entscheidest dich im Gespräch mit dem Jugendamt für Hilfen und begleiteten Umgang->A2a1]]
Du empfiehlst faktisch Nichtstun.
Die Symptome sind bereits deutlich, dennoch leitest du keine Hilfen ein und informierst keine Fachstellen.
Die mögliche Gefährdungslage bleibt unbearbeitet.
[[Zum Ergebnis->Ende schlecht]]
Du sagst der Mutter, sie dürfe den Umgang niemals verweigern,
denn der Vater habe ein Recht auf Umgang nach § 1684 BGB
und sie müsse Emil immer schicken.
Du erwähnst nicht, dass Umgang eingeschränkt oder ausgesetzt werden kann,
wenn das Kindeswohl gefährdet ist (§ 1684 Abs. 4 BGB, § 1666 BGB).
Die Mutter wirkt verunsichert und fühlt sich mit ihrer Sorge nicht ernst genommen.
Wie machst du weiter?
[[Du zweifelst an deiner Aussage, informierst dich nachträglich und korrigierst deinen Rat->B2a]]
[[Du bleibst bei deiner Aussage und drängst auf konsequente Umgangsdurchsetzung->B2b]]
Du informierst dich noch einmal genau über § 1684 BGB und § 1666 BGB,
stellst fest, dass deine Aussage zu absolut war
und korrigierst deine Beratung im nächsten Gespräch.
Du erklärst der Mutter, dass
• das Kindeswohl Vorrang hat
• Umgang eingeschränkt oder begleitet werden kann
• das Jugendamt eingebunden werden sollte
[[Du kehrst in eine fachlich bessere Spur zurück->A1]]
Du bleibst bei deiner Aussage, dass Umgang immer durchgesetzt werden müsse,
und setzt die Mutter unter Druck, Emil weiterhin zum Vater zu schicken.
Sie fühlt sich von dir nicht ernst genommen.
Wie geht es weiter?
[[Du rätst der Mutter, bei Problemen höchstens die Schule zu informieren->B3a]]
[[Du rätst zu gar keinen weiteren Schritten und beendest das Thema->B3b]]
Die Mutter bekommt den Eindruck, dass niemand ihre Sorgen wirklich prüft.
Die Schule kann Emils Belastung zwar beobachten, hat aber begrenzte Handlungsmöglichkeiten,
wenn Fachstellen nicht einbezogen werden.
Das ist besser als völliges Nichtstun, aber fachlich zu wenig.
[[Zum Ergebnis->Ende neutral]]
Du leitest keinerlei fachliche Schritte ein,
empfiehlst keine Hilfen und keine Gefährdungseinschätzung.
Emil bleibt mit der Belastung weitgehend allein.
[[Zum Ergebnis->Ende schlecht]]
Du empfiehlst der Mutter, sofort eine gerichtliche Aussetzung des Umgangs zu beantragen
und von Beginn an auf eine einstweilige Anordnung nach § 1666 BGB zu setzen,
ohne vorher Hilfen nach § 27 und § 36 SGB VIII oder das Jugendamt einzubeziehen.
Die Mutter ist verängstigt und fühlt sich bestätigt, dass nur noch harte Schritte möglich sind.
Wie differenzierst du nach?
[[Du schlägst vor, parallel das Jugendamt einzubeziehen und Hilfen zu prüfen->C2]]
[[Du rätst der Mutter, sich ausschließlich auf die gerichtliche Eskalation zu konzentrieren->C3]]
Du korrigierst deine Erstreaktion teilweise und erklärst,
dass das Jugendamt nach § 8a SGB VIII eine Gefährdungseinschätzung vornehmen soll
und dass Hilfen nach § 27 SGB VIII sowie ein Clearing nach § 36 SGB VIII
geprüft werden sollten.
Die Mutter stimmt zu, beides zu verfolgen.
[[Im Gespräch mit dem Jugendamt entscheidest du dich für Hilfen und begleiteten Umgang->A2a1]]
Du rätst der Mutter, sich allein auf das gerichtliche Verfahren zu konzentrieren,
ohne Hilfen zur Erziehung, Clearing oder Umgangsbegleitung vorzuschlagen.
Dies ist juristisch möglich, aber sehr belastend und wenig ressourcenorientiert.
[[Zum Ergebnis->Ende neutral]]
Du führst ein vorsichtiges, geschütztes Gespräch mit Emil.
Emil sagt leise
»Papa wird laut und wirft manchmal Sachen. Ich habe Angst, wenn er so schreit. Aber eigentlich mag ich ihn. Ich will nicht, dass er Ärger bekommt.«
Du erkennst den Loyalitätskonflikt und die Ambivalenz.
Wie reagierst du?
[[Emils Gefühle ernst nehmen, Sicherheit erklären und gemeinsam mit der Mutter das Jugendamt einbeziehen->D2]]
[[Den Vater vor Emil stark abwerten und ihm die Schuld zuschreiben->D3]]
[[Emil versprechen, dass er den Vater nie wieder sehen muss->D4]]
Du sagst Emil, dass seine Gefühle wichtig sind
und dass Erwachsene dafür verantwortlich sind, ihn zu schützen.
Du erklärst der Mutter
• dass Emils Schilderungen ernst zu nehmen sind
• dass das Jugendamt eingeschaltet werden sollte
• dass mögliche Schutzmaßnahmen wie begleiteter Umgang geprüft werden müssen
Wie konkretisierst du den nächsten Schritt?
[[Gespräch mit dem Jugendamt vorbereiten und Emils Aussagen sorgfältig dokumentieren->D2a]]
[[Nur allgemein zum Jugendamt verweisen, ohne konkrete Maßnahmen zu benennen->D2b]]
Du bereitest das Gespräch mit dem Jugendamt vor,
dokumentierst Emils Aussagen,
weist auf seine Symptome hin
und regst Hilfen nach § 27 SGB VIII, ein Clearing nach § 36 SGB VIII
sowie begleiteten Umgang nach § 1684 Abs. 4 BGB an.
[[Du entscheidest dich für die Kombination aus Hilfen, Schutzmaßnahmen und Einbezug des Kindes->Ende gut]]
Du rätst der Mutter zwar, das Jugendamt zu kontaktieren,
nennst aber keine konkreten Schutzoptionen
und gehst nicht näher auf Emils Symptome ein.
Es entstehen Chancen, aber vieles bleibt ungenutzt.
[[Zum Ergebnis->Ende neutral]]
Du stellst den Vater vor Emil stark negativ dar
und sagst, er sei das Problem.
Emil wirkt noch verunsicherter und gerät in einen deutlichen Loyalitätskonflikt.
Wie gehst du weiter vor?
[[Trotzdem das Jugendamt informieren und Hilfen anregen->D3a]]
[[Keine weiteren Schritte einleiten->D3b]]
Du leitest immerhin fachliche Schritte ein
und informierst das Jugendamt über die Situation.
Die emotionale Gestaltung deines Gesprächs mit Emil war problematisch,
aber fachlich gibt es nun eine Chance, dass Hilfen greifen.
[[Zum Ergebnis->Ende neutral]]
Du lässt es bei der emotionalen Entlastung auf Kosten des Vaters bewenden
und leitest keine weiteren Schritte ein.
Emils Loyalitätskonflikt wird verstärkt,
ohne dass Schutzstrukturen aufgebaut werden.
[[Zum Ergebnis->Ende schlecht]]
Du sagst Emil, dass er den Vater nie wieder sehen müsse
und dass die Mutter den Umgang einfach beenden könne.
Du beachtest weder § 1684 BGB noch die Möglichkeit begleiteter oder eingeschränkter Umgangsregelungen.
Wie geht es weiter?
[[Du rätst der Mutter, den Umgang sofort eigenmächtig auszusetzen und nichts zu dokumentieren->D4a]]
[[Du relativierst deine Aussage später und schlägst vor, Fachstellen einzubeziehen->D4b]]
Die Mutter beendet den Umgang eigenmächtig,
ohne Jugendamt oder Gericht zu informieren.
Der Konflikt eskaliert,
Emil gerät zwischen die Fronten und der Vater bleibt unreflektiert außen vor.
[[Zum Ergebnis->Ende schlecht]]
Du merkst, dass deine Aussage zu absolut war,
und schlägst der Mutter vor,
• das Jugendamt einzubeziehen
• Emils Belastung zu dokumentieren
• und zunächst Hilfen und begleitete Kontakte zu prüfen
Du bewegst dich in eine fachlich tragfähigere Richtung.
[[Zum Ergebnis->Ende neutral]]
<div style="text-align:center;"> <img src="Bilder\end_good.png" style="width:300px; display:block; margin:0 auto;"> </div>
Du hast dich im Verlauf deiner Entscheidungen
• am Kindeswohl orientiert
• rechtliche Grundlagen wie § 1666, § 1684 Abs. 4, § 27 und § 36 SGB VIII sinnvoll genutzt
• das Jugendamt als Partner einbezogen
• milde und passende Maßnahmen gewählt
• Emils Perspektive berücksichtigt, ohne ihn zu überfordern
Das Ergebnis
Emil erhält Schutz und Unterstützung.
Der Umgang wird so gestaltet, dass seine Sicherheit im Mittelpunkt steht.
Eltern und Fachkräfte werden eingebunden, ohne unnötig zu eskalieren.
Was war gut?
• Du hast nicht vorschnell allein auf Gericht gesetzt
• Du hast Hilfen zur Erziehung und Clearing genutzt
• Du hast mögliche Schutzmaßnahmen wie begleiteten Umgang konkret benannt
• Du hast das Spannungsfeld zwischen Elternrecht und Kindeswohl reflektiert
[[Zurück zum Start->Start]]
<div style="text-align:center;"> <img src="Bilder\end_neutral.png" style="width:300px; display:block; margin:0 auto;"> </div>
Du hast rechtliche Möglichkeiten überwiegend korrekt genutzt,
zum Beispiel
• gerichtliche Verfahren nach § 1666 oder § 1671 BGB angeregt
• gelegentlich das Jugendamt eingebunden
Es bleiben aber Potenziale ungenutzt
• Hilfen zur Erziehung wurden nicht konsequent ausgeschöpft
• begleiteter Umgang wurde nicht immer klar benannt
• Emils Sicht wurde nur begrenzt berücksichtigt
Das Ergebnis
Emil bleibt nicht völlig ungeschützt.
Es gibt fachliche Schritte, aber sie sind stärker auf formale Verfahren
und weniger auf passgenaue, abgestufte Hilfen ausgerichtet.
Was hättest du besser machen können?
• Frühzeitiger Hilfen nach § 27 und § 36 SGB VIII einbinden
• Konkrete Schutzmaßnahmen wie begleiteten Umgang klar platzieren
• Emils Perspektive systematischer einbeziehen
• Weniger ausschließlich auf juristische Eskalation setzen
[[Zurück zum Start->Start]]
<div style="text-align:center;"> <img src="Bilder\end_bad.png" style="width:300px; display:block; margin:0 auto;"> </div>
Deine Entscheidungen haben dazu geführt, dass
• Emils Belastung nicht angemessen aufgegriffen wurde
• mögliche Gefährdungen nicht geprüft oder nicht ausreichend ernst genommen wurden
• du entweder Umgang unreflektiert durchsetzen wolltest
oder
• Umgang eigenmächtig und ohne fachliche Prüfung beendet hast
oder
• du fast ausschließlich auf harte gerichtliche Eskalation gesetzt hast,
ohne Hilfen und milde Mittel zu berücksichtigen
Das Ergebnis
Emil bleibt in einem hohen Konflikt und Loyalitätsdruck,
wird nicht ausreichend geschützt
oder verliert wichtige Beziehungen,
ohne dass Alternativen sinnvoll gestaltet werden.
Was hättest du besser machen können?
• Frühzeitig das Jugendamt zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII einbeziehen
• Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII und ein Clearing nach § 36 SGB VIII nutzen
• begleitete oder eingeschränkte Umgangsregelungen nach § 1684 Abs. 4 BGB prüfen
• den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Vorrang milderer Mittel nach § 1666a BGB beachten
• Emils Perspektive sensibel einholen, ohne ihn in einen Loyalitätskonflikt zu drängen
[[Zurück zum Start->Start]]